
Hundesteuern 2010Die Hundesteuer wird - wie gewohnt - im April erhoben. Die Hundehalter/-innen erhalten zu diesem Zweck eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Die Rechnungen werden aufgrund der letztjährigen Liste der Hundehalter/-innen und der uns mitgeteilten Änderungen erstellt. Pro Hund beträgt die Steuer inkl. Gebühr für die Kontrollmarke Fr. 70.-- und ist innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen die Kontrollmarke/n per Post zu.Nach kantonalem Gesetz müssen unbezahlte Beträge gemahnt werden. Zusätzlich zum offenen Betrag wird eine Mahngebühr von Fr. 50.-- erhoben. Ist Ihr Hund verstorben oder sollten Sie aus anderen Gründen nicht mehr Hundehalter/-in sein, melden Sie uns dies bis spätestens 31. März 2010. Bitte informieren Sie uns ebenfalls, wenn die Anzahl der Hunde nicht mehr stimmt, andere Änderungen eingetreten sind, oder wenn Sie als Hundehalter/-in bis Mitte April keine Rechnung von uns erhalten haben. Bewilligungspflicht Hunde der folgenden Rassen und ihre Kreuzungen dürfen nur mit Bewilligung des Kantons erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: Bullterrerier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bul Terrier (Pit Bull), Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro Bei der Anmeldung des Hundes ist der Gemeinde die Bewilligungsnummer bekanntzugeben. Hunde der oben erwähnten Rassen (besonders Mischlinge) sind in vielen Fällen nur schwer zu erkennen. Bei Zweifeln oder Unwissenheit sind Sie als Hundehalter/innen gebeten, sich an ihren Tierarzt oder den Veterinärdienst des Kantons zu wenden Zuständig ist bei uns Frau Doris Dubath, Tel. 061 735 91 93 (jeweils vormittags). Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Dokument Hundesteuer_2010.pdf (pdf, 45.8 kB) Datum der Neuigkeit 13. Jan. 2010
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