
Gemeinderat
Seine Aufgaben Der Gemeinderat wird für eine Amtszeit von 4 Jahren (laufende Amtsperiode: 2009-2013) im Proporz-Wahlverfahren gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung, erfüllt die ihm von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern übertragenen Aufgaben und entscheidet aufgrund seiner Kompetenzen über die laufenden Geschäfte. Seine Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung und in weiteren kommunalen Gesetzesgrundlagen geregelt. Gemeinderratssitzungen 2010: (Änderungen vorbehalten) jeweils Dienstag, 1. Semester,
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