Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ unserer Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr zusammen. Nebst der Beschlussfassung über das Budget und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils über eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen, wie Investitionskredite, Landerwerb, Erlass neuer oder Änderung bestehender Reglemente etc.

Gemeindeversammlungen 2024: 18. Juni 2024 Rechnungsgemeinde
10. Dezember 2024 Budgetgemeinde

Kontakt

Verena Rüger (061 735 91 92)
verena.rueger@hofstetten-flueh.ch

Aufgaben

  • Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane, inkl. Gemeindeverwaltung
  • Erlass und Änderung von Gemeindeordnung, Reglementen und Verordnungen
  • Behandlung von politischen Vorstössen (Motion, Postulat, Petition)
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlags und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Beitritt zu Zweckverbänden

Kompetenzen

Die Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung geregelt und stehen im Einklang mit den Aufgaben.

Voraussetzungen

Zur den Gemeindeversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und über die verschiedenen Geschäfte nicht abstimmen dürfen (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren).

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung