Friedensrichteramt
Adresse: | Dorneckstrasse 21, 4114 Hofstetten |
Telefon: | 061 731 29 86 |
Öffnungszeiten: | Nach telefonischer Vereinbarung |
Für die Amtsperiode 2013/2017 ist Herr Niklaus Doppler, 4114 Hofstetten, als Friedensrichter gewählt. Stellvertreterin von Herrn Doppler ist Brigitta Küry.
Mit der Inkrafttretung der eidgenössischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 ändern sich die Stellung und Aufgaben der Friedensrichter nachhaltig.
Nachfolgend sind die wichtigsten Auswirkungen aufgeführt
Zuständigkeitsbereich des Friedensrichters
- Er ist Strafrichter im Falle von Übertretungen von Gemeindereglementen (u.a. Feuerwehrbussen, Verletzung Anmeldepflicht)
- Er schlichtet insbesondere im Falle von nachbarschaftlichen Streitigkeiten u.a. wegen Grenz-abständen von Bäumen und Sträuchern u.a.m.- Er entscheidet als Einzelrichter über alle Zivilsachen mit einem Streitwert bis CHF 2'000.--, soweit sie nicht einem anderen Gericht zugewiesen sind
Die Zuständigkeit des Friedensrichters geht verloren
- die bisherige Tätigkeit als Sühnerichter bei Ehrverletzungen und Tätlichkeiten entfällt
- das Strafbefehlverfahren den gesamten Bereich der Übertretungen von eidgenössischem Recht betreffend, geht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft über