
AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich ein paar Tage vor dem Wegzug, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
Die militärische Abmeldung nehmen Sie beim Sektionschef (Herr Jvo Doppler, Neuer Weg 14, Hofstetten) vor. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Preis: gratis Online-DiensteEine Anzahl der Online-Dienste können auch per Kreditkarte bezahlt werden.Die angegebenen Preise bei kostenpflichtigen Bestellungen verstehen sich immer inkl. Porto und Versand. Dies gilt auch bei Benützung der Kreditkartenzahlung mit Mastercard oder Visa. Es wird kein Mindestbetrag erhoben. Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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