Abmeldung Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich ein paar Tage vor dem Wegzug, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen: - Schriftenempfangsschein
- Zivilschutzdienstbüchlein, falls Sie Zivilschutzdienst leisten
Die militärische Abmeldung nehmen Sie beim Sektionschef (Herr Jvo Doppler, Neuer Weg 14, Hofstetten) vor. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
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