Adress- und Personenauskünfte

Benötigen Sie eine Adressauskunft? Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage bitte schriftlich per Mail an die Einwohnerdienste. 

Auskünfte an Private über Namen, Alter und Adresse dürfen nur erteilt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird.

Daten dürfen systematisch geordnet nur bekannt gegeben werden, wenn feststeht, dass sie für schützenswerte ideelle und nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. (z.B. Listen oder Adressetiketten an Vereine etc.)

Über die von ihr gespeicherten Daten erhält jede Person auf Verlangen Auskunft.

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