Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind ab dem 21. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
  • durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
  • durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe
  • wer von der Ersatzabgabe befreit ist, bestimmt das Feuerwehrreglement