Liegt Ihr steuerbares Einkommen unter einer der gesetzlichen Grenzen, erhalten Sie von der Ausgleichskasse Solothurn automatisch ein vorbereitetes Antragsformular zur Prämienverbilligung zugestellt. Sie müssen dieses ergänzen und innert einer Frist von 30 Tagen an die Ausgleichskasse retournieren.

Über die Anspruchsberechtigung orientiert Sie ein Merkblatt, welches jedes Jahr den Steuererklärungsformularen beigelegt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Abteilung IPV, Postfach 116, 4501 Solothurn, Tel. 032 686 22 67