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Gebühren

Erschliessungsbeiträge

Preis: Gemäss Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren

Beim Neubau einer Verkehrsanlage, Kanalisation- und Wasserleitung werden die Eigentümer der anstossenden Grundstücke beitragspflichtig. Eine Abstufung besteht beim Strassenbau: Erschliessungstrasse 90%, Sammelstrassen 70%.
Abwasserkanäle und Wasserleitungen: 75%

  Grundeigentümer-Gebührenreglement.pdf (103.4 kB)

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