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Lebenslagen

Verlust des Passes

Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigen. Anhand der erhaltenen Bestätigung können Sie bei der Gemeindeverwalung die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Passbestellung
Ansprechspersonen: Klingele Christian
zuständig: Einwohnerkontrolle
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