Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Wenn Sie sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben wollen, sollten Sie sich mit unserer Einwohnerkontrolle in Verbindung setzen. Wenn der Auslandaufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert, können Sie unter Umständen auch hier angemeldet und steuerpflichtig bleiben.

Militärdienstpflichtige müssen die militärischen Vorschriften beachten (Informationen beim Sektionschef).

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