31. Januar 2025
Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2025

Am Mittwoch, 5. Februar 2025, findet in der ganzen Schweiz von 13:30 Uhr bis spätestens 15:00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme geprüft. Die Gemeinden sind zur Durchführung der Sirenentests verpflichtet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der "Wasseralarm" bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Alertswiss und auf Teletext, Seite 680.