Sperrgut auf öffentlichem Grund
Geschätze Einwohner/innen
Leider kommt es immer wieder vor, dass Möbel und andere Gegenstände auf öffentlichem Grund – insbesondere entlang von Strassen und Trottoirs – abgestellt werden. Aktuell ist dies auch an einer gut sichtbaren Stelle im Dorf der Fall.
Solche Ablagerungen beeinträchtigen das Erscheinungsbild unseres Dorfes deutlich und hinterlassen bei Einwohnerinnen und Einwohnern sowie bei Besucherinnen und Besuchern einen negativen Eindruck.
Wir möchten daran erinnern, dass das Deponieren von Abfällen im öffentlichen Raum nicht gestattet ist. Die Entsorgung von Sperrgut und anderen Gegenständen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Besitzerinnen und Besitzer. Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Entsorgungswege und -stellen.
Ein gepflegtes Ortsbild liegt im Interesse von uns allen. Wir bitten daher um entsprechende Rücksichtnahme und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Die Gemeindeverwaltung
Zugehörige Objekte
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| Sperrgut auf öffentlichem Grund (PDF, 275 kB) | Download | 0 | Sperrgut auf öffentlichem Grund |