Feuerwehrpflicht
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind ab dem 21. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
- durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
- durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe
- wer von der Ersatzabgabe befreit ist, bestimmt das Feuerwehrreglement