Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich / telefonisch oder via e-Umzug bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Dazu benötigt die Gemeindeverwaltung Ihre neue Adresse sowie das Wegzugsdatum. Auf Wunsch wird eine Abmeldebestätigung ausgestellt.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich auf jeden Fall persönlich abmelden und den Ausländerausweis und Pass mitbringen.

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