Waldbrandgefahr Stufe 5 / absolutes Feuerverbot und generelles Feuerwerksverbot
Werte Einwohnende
Trotz des Regens, bleibt die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton auf Gefahrenstufe 5 "sehr gross". (Lagebeurteilung des Kantons Solothurn vom 20.08.2026)
Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Auf dem gesamten Kantonsgebiet inkl. Siedlungsgebiet gilt ein absolutes Feuerverbot und ein grundsätzliches Feuerwerksverbot.
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auch im Siedlungsraum verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt.
Gültigkeit:
Bis auf weiteres. Die einzelnen Massnahmen wurden durch die jeweils zuständigen Ämter in enger Abstimmung entschieden.
Die Lage wird weiterhin beobachtet.
Die aktuell geltenden Vorgeben des Kantons finden Sie unter:
https://so.ch/verwaltung/staatskanzlei/medien/medienarchiv-2026
Hotline für Anfragen
Waldbrand-Hotline Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, 032 627 61 61, kav@vd.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Alarmierung im Brandfall:
118
Ihre Gemeindeverwaltung
Zugehörige Objekte
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| 2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (PDF, 138 kB) | Download | 0 | 2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot |
| Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 120 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots |
| 20260729_Plakat_Waldbrandgefahr SO (PDF, 289 kB) | Download | 2 | 20260729_Plakat_Waldbrandgefahr SO |