Führung des Steuerregisters (Zuzug, Wegzug, Heirat, Todefall sowie allg. Mutationen). Der Versand und die Einreichung der Steuererklärungen sowie das Fristverlängerungs- und Mahnwesen erfolgen nicht mehr über die Gemeindeverwaltung sondern direkt über die Kant. Steuerverwaltung.
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