GemeindesteuerSeit der Steuerharmonisierung gilt in der ganzen Schweiz das Gegenwartsprinzip. In der aktuellen Steuererklärung ist das Einkommen und Vermögen aus dem Vorjahr zu deklarieren. Sie erhalten im aktuellen Kalenderjahr jeweils Ende Februar eine Vorbezugsrechnung (provisorische Rechnung) zur Bezahlung der Gemeindesteuer bis 31. August.
Die definitive Gemeindesteuer wird im Folgejahr aufgrund der definitiven Einschätzung des Kantonalen Steueramtes erstellt. Steuererklärungsverfahren Seit dem Kalenderjahr 2006 sind die Steuererklärungen für natürliche Personen direkt beim Kantonalen Steueramt in Solothurn (mit vorfrankiertem Couvert) einzureichen und nicht mehr bei der Gemeinde. Die Adresse für Auskünfte und Fristverlängerungen lautet wie folgt: Steueramt des Kantons Solothurn Abteilung Register und Scanning Werkhofstrasse 29 c 4509 Solothurn Telefon 032 627 88 77 Telefax 032 627 88 80 Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind ebenfalls an obige Adresse oder per Mail an fristverlaengerung@fd.so.ch zu richten. Steuerfuss, Steuerberechnung, Fälligkeit und Zahlung Die Gemeindesteuer berechnet sich in Prozenten der einfachen Staatssteuer (ohne Einbezug der Spital- und Personalsteuer). Im Internet können Sie sich unter www.so.ch/departemente/finanzen/steueramt/natuerliche-personen Ihre Steuern berechnen lassen. Steuerfüsse: 110% Gemeindesteuer ab 2019 18% Röm.-kath. Kirchensteuer 15% Ref. Kirchensteuer 8% Feuerwehrersatzabgabe (min. Fr. 20.–, max. Fr. 400.–) Feuerwehr-Ersatzabgaben entrichten Männer und Frauen (auch ausländische Staatsangehörige) vom 21. bis 42. Altersjahr (neu ab dem Steuerjahr 2011 bis 45. Altersjahr), welche keinen Feuerwehrdienst leisten. Die Gemeindesteuern sind am 31. August fällig. Auf Steuerzahlungen, welche aufgrund des Vorbezuges nach dem 31.8. eintreffen, wird ein Verzugszins berechnet. Nichtgeschuldete und bezahlte Steuern werden mit einem Rückerstattungszins rückvergütet . Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Steuern bis zum vorgeschriebenen Termin zu bezahlen (Stundung) oder benötigen Sie eine Vereinbarung für Ratenzahlung, so teilen Sie uns dies begründet schriftlich per Post oder per e-mail an sandra.seiler@hofstetten-flueh.ch mit. Einsprachen und Fragen in Bezug auf die Steuerveranlagung sind an das kantonale Steueramt (Veranlagungsbehörde Dorneck-Thierstein, Dornach) zu richten. Zinsen Die Festlegegung der Zinse für Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszins erfolgt durch den Regierungsrat des Kantons Solothurns und werden für die Gemeindesteuer der Gemeinde Hofstetten-Flüh übernommen. Die aktuellen Zinssätze sind bei der Kant. Steuerverwaltung SO oder bei der Buchhaltung der Gemeindeverwaltung in Erfahrung zu bringen. Basis für den Vorbezug Als Vorbezug wird der Steuerbetrag gemäss der letztbekannten definitiven Staatssteuer-Veranlagung in Rechnung gestellt, ohne Berücksichtigung einer allfälligen ausserordentlichen Revision und ist fällig per 31.08. des laufenden Jahres Änderung der finanziellen Verhältnisse Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse voraussichtlich wesentlich ändern werden, können Sie den Ihres Erachtens angemessenen Betrag bis zum 31. August mit dem neutralen Einzahlungsschein des Vorbezuges überweisen. Entspricht der bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis 31. August kein Verzugszins erhoben. Ist der definitive Betrag jedoch höher als Ihre Vorauszahlung, wird ein Verzugszins auf der Differenz, jedoch nur bis zur Höhe der Vorausrechnung erhoben. Wegzug Bei einem Wegzug aus unserer Gemeinde vor dem 31. Dezember in eine andere Gemeinde sind Sie bei uns nicht mehr steuerpflichtig sofern Sie kein Grundeigentum besitzen oder ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen. Die neue Wohngemeinde wird dann die Steuer für das ganze vergangene Jahr einfordern. Die Vorbezugsrechnung ist in diesem Fall nicht fällig und wird zurückerstattet. Bei Wegzug ins Ausland oder bei einem Todesfall werden die Steuern bis zum Ereignisdatum "pro Rata" in Rechnung gestellt. Zahlungsverbindungen Hat sich Ihre Post- oder Bankverbindung geändert? Teilen Sie uns Ihre neue Post- oder Bankverbindung mit an sandra.seiler@hofstetten-flueh.ch . Die Angabe Ihrer Konto-Nr., der Clearing-Nummer sowie der Name und die Anschrift der Bank sind zwingend. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Preis: gratis
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