Generell

Das Halten von Hunden ist melde- und gebührenpflichtig. Die Hundesteuer wird jährlich und pro Hund erhoben. Die Rechnungstellung erfolgt im ersten Halbjahr.

 

AMICUS

Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden.

Wenn Sie einen Hund kaufen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Wohnadresse in AMICUS vorhanden ist. Falls nicht, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde. Sie wird Ihre Adresse in AMICUS eröffnen.

Adressänderungen sind Ihrer alten und/oder neuen Wohngemeinde zu melden. Diese wird die Änderung in AMICUS vornehmen.

Geben Sie einen Hund weg oder verstirbt das Tier, sind die Angaben in AMICUS zu aktualisieren und die Gemeinde zu informieren.

Wird der Hund vom Tierarzt oder der Tierärztin euthanasiert, können Sie ihn oder sie bitten, dies zu tun. 

 

Verhaltenskodex

In unserer modernen Gesellschaft ist eine gute Hundehaltung mit vielen Herausforderungen verbunden. So birgt der begegnungsreiche Alltag in Stadt, Land und Wald für Hund und Halter auch viel Konfliktpotential.

Für ein friedliches Miteinander, geprägt von Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme,  gelten folgende Richtlinien:

Verhaltensregeln

  • Hunde sind im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle zu halten.
  • Das Begehen von landwirtschaftlicher Nutzfläche ist zu vermeiden.
  • Es ist darauf zu achten, dass Hunde im Wald die Wege nicht verlassen und keine anderen Tiere jagen.
  • Hunde, die nicht sicher gehorchen, sind in kritischen Situationen frühzeitig zurückzurufen und an der Leine zu führen.
  • Kommt Ihnen ein anderer Hundeführer mit angeleintem Hund entgegen, nehmen Sie Ihren Hund sofort und unaufgefordert an die Leine oder in den zuverlässigen Gehorsam bei Fuss.

Kotaufnahmepflicht

  • Der Hundekot ist im öffentlichen Bereich immer aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für Junghunde und Nutztiere ist der im Hundekot vorkommende Parasit Neospora gesundheitsgefährdend.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht an unpassende Stellen markieren, wie z.B. Hauseingänge, Autos und Gegenstände anderer Leute.

Leinenpflicht im Kanton Solothurn

  • Die Leinenpflicht gilt überall dort, wo sie signalisiert ist.
  • In den Monaten April bis Juli gilt eine generelle Leinenpflicht für den Wald und die Waldränder.
  • Bewilligungspflichtige Hunde sind ausserhalb der Privatsphäre des Halters immer an der Leine zu führen.

Zugehörige Objekte

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