Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind ab dem 21. Altersjahrfeuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe
wer von der Ersatzabgabe befreit ist, bestimmt das Feuerwehrreglement
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