Prämienverbilligung
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten. Die Prämienverbilligungen dienen dazu, die grossen finanziellen Belastungen gewisser Versicherten zu reduzieren. Der Kanton Solothurn legt am Anfang jedes Jahres fest, welche Kriterien für die Prämienverbilligungen gelten. Die bezugsberechtigten Personen erhalten die Antragsformulare direkt von der AKSO. Die Anträge müssen jeweils bis spätestens 31. Juli eingereicht werden. Der Antrag für quellenbesteuerte Personen steht jeweils ab Mai des Anspruchsjahres zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Abteilung IPV, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil , Tel. 032 686 22 67
https://www.akso.ch/dienstleistungen/praemienverbilligung-ipv